Leistungen
Die Ambulante Kranken- und Altenpflege Stern – professionelle und liebevolle Altenbetreuung
Wir von der Ambulanten Kranken- & Altenpflege Stern wissen aus Erfahrung, wie schwierig es mitunter für pflegende Angehörige sein kann. Job, Kinder, anderweitige Verpflichtungen und Hobbys nehmen viel Zeit in Anspruch. Benötigen Sie am Wochenende Entlastung, stehen Ihnen unsere freundlichen und motivierten Pflegekräfte gerne zu Diensten. In den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts in Frankfurt am Main bieten wir stundenweise eine zusätzliche Betreuung an, die nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGBXI erfolgt. Je nach Kapazität können Sie unser Betreuungsangebot auch kurzfristig in Anspruch nehmen; beispielsweise wenn Sie am Samstag und Sonntag wichtige Erledigungen zu verrichten haben. Bei uns ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in erfahrenen Händen und erfährt in dieser Zeit eine professionelle und liebevolle Altenbetreuung durch unsere Alten- und Krankenpfleger.
Möchten Sie unseren Tagespflegeservice am Wochenende regelmäßiger in Anspruch nehmen, empfehlen wir, vorab ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Zusammen erörtern wir, welchen Pflegebedarf Ihr Verwandter oder Ehepartner hat, und welche Form der Beschäftigung ihm Freude bereitet und zu ihm passt. Dank unseres Betreuungsangebots verbringt Ihr Angehöriger den Nachmittag in Gesellschaft anderer Senioren und knüpft so neue soziale Kontakte. Durch gemeinsames Musizieren, Malen, Lesen oder Sporttreiben kommen sich die von uns betreuten Senioren näher und gestalten ihre Freizeit aktiv. Spaziergänge, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und andere Aktivitäten sind nach Absprache ebenfalls denkbar. Einzelaktivitäten sind selbstverständlich auch möglich.
Behandlungspflege nach SGB V
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören die Wundversorgung, Injektionen, RR-Messung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Wechsel von Verbänden und Hilfe bei medizinischen Geräten. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen werden immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und dann bei Ihnen zuhause durch unser quallifiziertes Pflegepersonal durchgeführt.
Grundpflege nach Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
Mit der Grundpflege unterstützen wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Gnaz- oder Teilwaschungen und bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftschaftlicher Versorgung. Unsere Leistungen werden durch Ihre Pflegekasse finanziert.
Häusliche Betreuung
Für unsere Patienten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung! Damit Sie sich zu Hause glücklich, sicher und unabhängig fühlen. Zudem unterstützen, begleiten und aktivieren Sie oder Ihren Angehörigen bei seinem Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert. Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Dazu können Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Frisör und zu Behördengängen zählen. Auf individuellen Wunsch stehen auch Freizeitaktivitäten zur Verfügung
Hauswirtschaftliche Hilfe
Unser Pflegeteam übernimmt in der Hauswirtschaft von Ihnen oder Ihrem Angehöigen verschiede Aufgaben. Hierbei verfügen wir über hygienische und spezifische Kenntnisse. Gerade bei Personen mit Infektionskrankheiten ist dieses Wissen von enormer Bedeutung. Zu unseren Aufgaben gehören die Flächenreinigung, Flächendesinfektion, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, der einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln und die Küchenhygiene.
Aufklärung und Beratung
Gerne nehmen wir uns die Zeit und kommen für Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI zu Ihnen nach Hause. In unserem Beratungs- und Aufklärungsgespräch bauen wir ein gegenseitiges Vertrauenverhältnis auf und milder dadurch Bedenken oder Ängste. Unser Pflegepersonal schätzt den Pflegebedarf ein und gemeinsam wird festegelegt welchen Teil der häuslichen Pflege unser Personal übernimmt und welcher beim pflegenden Angehörigen bleibt. Unsere zuverlässigen Pflegekräfte stehen Ihnen daher auch bei spezifischen häuslichen Pflegebedürfnissen, die zum Beispiel durch Alzheimer und andere verwandte Demenzerkrankungen entstehen können, liebevoll und erfahren zur Seite.
Verhinderungspflege
Unser Pflegepersonal fängt ungeplante oder geplante Aufälle des pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PflEG) § 45b SGB XI auf. Wir übernehmen in der Zeit der Verhinderung alle Aufgaben und Verrichtungen der Pflegeperson und schließen somit die Versorgungslücke. Der pflegende Angehörige wird entlastet und hat währenddessen eine sorglose Zeit. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen bezüglich der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben.
Serviceleistungen
Nicht alle Leistungen, die sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wünschen, werden von den Pflegekassen übernommen. Jedoch sind für die ein oder andere Familie genau diese Leistungen entscheidend. Wir bieten Ihnen daher über die Pflegekassenleistungen hinaus weitere Leistungen an, die den individuellen Ansprüchen gerecht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Privatleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Pflegekonzept
Das Pflegekonzept bildet mit dem Leitbild und der Erläuterung des Pflegemodells, nach Monika Krohwinkel, das Fundament unserer Arbeit.
Es bietet den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jederzeit Orientierung für ihr Handeln. Nach außen repräsentiert es klar und nachvollziehbar für welche Werte unser Unternehmen steht und wonach wir unser Handeln ausrichten. Als Instrument des Qualitätsmanagements wird es kontinuierlich den aktuellen Bedingungen angepasst, wobei sich die Philosophie, auf der das Pflegekonzept basiert, nicht ändert.
Der Mensch und seine Bedürfnisse stehen im Fokus all unserer Aktivitäten.Das ist es, wofür wir stehen.
1. Theoretische Grundlagen der Pflege
Unser Pflegedienst wendet das Modell der ganzheitlichen Pflege von Monika Krohwinkel an. Dieses Modell schließt die Bezugspersonen des pflegebedürftigen Menschen mit ein. Es definiert konkrete Ziele und bietet für die jeweilige Pflegesituation konkrete Hilfsleistungen an. Die pflegerische Zielsetzung lautet „erhalten, fördern, stabilisieren und wiedererlangen“. Bei der pflegerischen Hilfeleistung konzentrieren wir uns darauf im Interesse der Person zu handeln, eine fördernde Umgebung zu sorgen, sie zu begleiten, zu fördern, zu beraten und anzuleiten. Die Person soll befähigt werden den eigenen Pflegeprozess aktiv mitzugestalten.2. Rahmenbedingungen
Die Ambulante Kranken- und Altenpflege Stern hat in seinem Zentrum, in der Großen Eschenheimer Straße 9 in 60313 Frankfurt am Main, seine Geschäftsräume. Es stehen Büroräume für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Geschäftsführung und die Verwaltung zur Verfügung sowie ein Konferenzraum ein Empfangsbereich. Küche und Sanitärräume sind ebenfalls vorhanden.
Aufgrund der sprachlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter ist eine überbezirkliche Versorgung im gesamten Rhein-Main-Gebiet möglich.2.1. Personelle Ausstattung
Die Ambulante Kranken- und Altenpflege Stern beschäftigt zurzeit:- eine Pflegedienstleiterin (examinierte Krankenschwester)
- eine stellvertretende Pflegedienstleiterin (examinierte Krankenschwester)
- eine Personalleiterin
- eine Verwaltungsangestellte
- examinierte Krankenschwestern
- Hauswirtschafts- und Pflegehilfskräfte
3. Kommunikation
Die Struktur und Qualität der internen und externen Kommunikation spielt bei uns eine sehr wichtige Rolle. Im Rahmen des Qualitätsmanagements unterliegen die Kriterien für eine effektive und effiziente Kommunikation einem ständigen Verbesserungsprozess.Pflegedokumentation/Planung:
Die Kommunikation und der Informationsfluss finden zuverlässig und schriftlich in der Pflegedokumentation des Kunden statt. So können unsere pflegebedürftigen Kunden/Innen sicher sein, dass alle wichtigen Informationen dorthin gelangen, wo sie hingehören.Übergabegespräche:
Des Weiteren erfolgen tägliche Übergabegespräche, persönlich oder per Telefon,
an die verantwortliche Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung. Diese sammelt die Informationen und leitet sie an die entsprechenden Kunden und Kundinnen weiter.
Besprechungen:
Terminierte Dienst- und Fallbesprechungen finden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ausnahmen: Urlaub, Krankheit oder Freizeitausgleich mit Rücksprache der Pdl) regelmäßig, im Konferenzraum des Pflegedienstes, statt. Alle Besprechungen werden protokolliert. Die Protokolle stehen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Mitarbeiterfächer:
Ferner wird der Kommunikationsfluss über die Mitarbeiterfächer unterstützt. Das heißt konkret, aktuelle Informationen werden im jeweiligen Mitarbeiterfach hinterlegt. Die Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kontrollieren diese Fächer engmaschig.
3.1. Kooperationspartner und KooperationspartnerinnenDa wir eine aktivierende, den Menschen einbeziehende Pflege durchführen, legen wir Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Pflege, anderen Berufszweigen und Institutionen des öffentlichen Lebens.
Mit dem Ziel der Kundenzufriedenheit, helfen wir gerne bei der Vermittlung externer Dienstleistungen z. B. Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme etc.
3.2. Zusammenarbeit mit Angehörigen
Ein weiterer Schwerpunkt der Umsetzung von Qualitätsmanagement ist die Angehörigenberatung, welche wir sehr ernst nehmen.Wir sprechen unsere Leistungen gemeinsam ab, erläutern unser Angebot, unsere Pflegeplanung und Pflegedokumentation und informieren sie über Krankheitsbilder, pflegerelevante Diagnosen, Prophylaxen, Hilfsmittel, Möglichkeiten von baulichen Veränderungen des heimischen Umfeldes des/der Pflegebedürftigen.
Wir informieren sie somit über alle Maßnahmen, die den pflegebedürftigen Menschen unterstützen, so lange wie möglich, ein selbstbestimmtes Leben in seinem gewohnten Umfeld führen zu können. Auf Wunsch leiten wir Angehörige bei praktischen Pflegetätigkeiten an.
Zu allen Beratungsthemen entwickeln wir Informationsmaterial in Form von Beratungsprotokollen, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen möchten.
4. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Zur Pflege und Betreuung unserer Kunden setzen wir qualifiziertes und speziell geschultes Personal ein, welches aus Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften sowie hauswirtschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besteht. Die Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen der eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind durch Stellenbeschreibungen (QM–Handbuch) eindeutig geregelt.
4.1. Personalentwicklung
Wir achten auf eine angemessene Qualifizierung des eingesetzten Personals. Dies umfasst Aspekte der Schulbildung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie individuelle Fertigkeiten und Erfahrungen. Jede/r neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhält auf dieser Basis eine individuelle Einarbeitung, welche durch ein Einarbeitungskonzept geregelt ist.
Im Zuge der Personalentwicklung bieten wir regelmäßige Schulungsmaßnahmen an und erstellen zudem, gemeinsam mit den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, jährlich einen Fortbildungsplan, bei dem individuelle Wünsche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen berücksichtigt werden.
Durch Organisation in Qualitätszirkeln, von Pflegevisiten, Fall- und Dienstbesprechungen, sowie Mitarbeitergesprächen binden wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess und in betriebliche Entscheidungsprozesse mit ein. Die fortlaufende Verbesserung der Prozess- und Dienstleistungsqualität, sowie die Entwicklung von Mitarbeiterperspektiven stehen dabei im Vordergrund.Generell stellen wir sicher, dass durch das vorhandene Personal jederzeit die sach– und fachkundige Pflege unserer Kunden und Kundinnen gewährleistet ist.
5. Organisation der Pflege
Die Pflege wird durch angemessen qualifiziertes Personal gewährleistet.Wir bieten unsere Dienstleistungen in der Wohnung des/der Patienten/Innen, individuell zugeschnitten, zu allen Tagen und allen Zeiten an.
Wir sind für unsere Patienten und Patientinnen telefonisch rund um die Uhr zu erreichen.
Wir bemühen uns, die individuellen Rahmenbedingungen (Kostenträger, Versorgungsstruktur, etc.) zügig und unbürokratisch zu klären. Unser Pflegedienst führt, zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation, einen Erstbesuch bei dem/der Pflegebedürftigen durch. Sollte sich der/die Pflegebedürftige in einer anderen Pflegeeinrichtung (z. B. Krankenhaus) befinden, so führen wir, wenn möglich, dort den Erstbesuch und die Pflegeanamnese durch und erheben erste biografische Daten, die im Laufe des Pflegeprozesses dann kontinuierlich ergänzt werden.
Aufgrund der Biografie und der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem/der Pflegebedürftigen eine Pflegeplanung erstellt, Ziele und Maßnahmen festgelegt. Wir bemühen uns die Pflegetermine nach den individuellen Erfordernissen zu vereinbaren. Angehörige und andere Bezugspersonen der pflegebedürftigen Person werden nach deren individuellen Fähigkeiten in den Pflegeprozess miteinbezogen.5.1. Der Pflegeprozess
Der Pflegeprozess beinhaltet im Einzelnen die folgenden Schritte:Erstgespräch:
Während des Erstgesprächs sammelt die verantwortliche Pflegefachkraft alle Informationen und erfasst anhand des verwendeten Pflegemodells die Probleme und Ressourcen des/der pflegebedürftigen Kunden/In. So ist es möglich, den tatsächlichen Pflegebedarf einzuschätzen und unter Berücksichtigung der Wünsche des/der Kunden/In, die Pflege zu planen und Ziele festzulegen. Die Pflegefachkraft ist für den gesamten Pflegeprozess verantwortlich.Die Informationssammlung setzt sich zusammen aus:
- der Biografie des/der Pflegebedürftigen
- der Anamnese (Eigenanamnese + Fremdanamnese)
- verschiedenen Assessmentinstrumenten
- Arzt-/Krankenhausbericht/-en
- dem Überleitungsbogen
Die Probleme, Ressourcen und Fähigkeiten werden erörtert und in Zusammenhang mit den Symptomen, sowie den Ursachen in der Pflegeplanung dokumentiert. Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:
- die Anamnese
- ärztliche Verordnungen/-Berichte
- den Pflegebericht
- Screenings/Risikoeinschätzungen
Die Pflegeziele werden für den/die Kunden/In in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten geplant und von der verantwortlichen Pflegefachkraft in der Pflegeplanung und dem Pflegebericht dokumentiert, sowie per Fallbesprechung dem Team vorgestellt. Die Pflegeziele werden in regelmäßigen, festgelegten Abständen oder bei Veränderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Pflegemaßnahmen:
Nach der Festlegung der Tätigkeiten und Pflegeziele erbringen die Pflegemitarbeiter und Pflegemitarbeiterinnen die geplanten Maßnahmen. Die Pflegefachkräfte sind für die Steuerung des Pflegeprozesses verantwortlich. Das bedeutet, dass die Pflegefachkräfte die Pflegehilfskräfte anleiten und sicherstellen, dass diese nach der Pflegeplanung arbeiten.
Die Pflegemaßnahmen werden von den Mitarbeitern individuell für jede/n Kunden/In formuliert und müssen sich widerspiegeln in:- der Pflegeplanung
- dem Pflegebericht
- dem Leistungsnachweis
Die Evaluation der Pflege:
Die Evaluation der Pflegeplanung und somit des Pflegeprozesses bezieht sich in erster Linie auf die Pflegeziele. Wenn sich hier Änderungen ergeben, wird die gesamte Pflegeplanung des/r Kunden/In geändert. Bleiben die Pflegeziele unverändert, werden die Ziele bis zur nächsten Überprüfung weiter verfolgt.Die Pflegevisite:
Die Pflegedienstleitung führt bei jedem/r Kunden/In in regelmäßigen Abständen (je nach Pflegestufe) eine Pflegevisite durch. Hier werden die von den Pflegekräften durchgeführten Leistungen überprüft und kontrolliert. Zudem wird die Zufriedenheit der Kunden, die Sauberkeit des Umfeldes und der Wohnung, sowie der körperliche Zustand des/der Pflegebedürftigen evaluiert.6. Leistungsangebot
Unsere Kunden und Kundinnen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und am öffentlichen Leben teilnehmen können. Daher bieten wir unseren Kunden und Kundinnen folgende Leistungen an:
6.1 Pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen
Wir bieten alle Pflege– und Betreuungsleistungen nach dem SGB XI und dem SGB V an.Hierfür haben wir Versorgungsverträge mit den Krankenkassen und Pflegekassen abgeschlossen.
Ebenso werden darüber hinausgehende, hauswirtschaftliche, pflegerische und betreuerische Zusatzleistungen angeboten z. B. die gezielte Betreuung/Beschäftigung dementiell erkrankter Menschen, Begleitung unserer Kunden zu Aktivitäten oder zur medizinischen Vorsorge, begleitete Spaziergänge etc.
Der/die Kunde/In kann sich die Leistungen, die er/sie in Anspruch nehmen möchte selbst zusammenstellen und erhält dann von uns einen Kostenvoranschlag, der die jeweilige Pflegestufe des/r Kunden/In berücksichtigt.
Wir bieten Beratungsbesuche nach § 37 Pflegeversicherungsgesetz an. Die Voraussetzung für den Erhalt von Geldleistungen aus der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige.
Für die Erbringung der Leistung wird ein Zeitrahmen vereinbart, der sich an den
Wünschen und Lebensgewohnheiten unserer Kunden/Innen orientiert.Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist sichergestellt.
Bei Bedarf können auch Nachtwachen für unsere Kunden und Kundinnen angeboten werden.
7. Qualitätssicherung
Der Pflegedienst lehnt sich in ihrer Qualitätspolitik an ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN ISO 9000:2000 an.Hierzu halten wir ein einrichtungsbezogenes Qualitätshandbuch auf der Grundlage
der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) Stand Aug. 2009 vor.Maßnahmen der Qualitätssicherung:
Ein lebendiges und kundenorientiertes Prozessmanagement! Mit dem Ziel eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses anhand des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act-Zyklus).Dazu gehört, unter anderem:
- Die regelmäßige Durchführung von Pflege- und Dokumentationsvisiten durch die Pflegedienstleitung beim/der Kunden/In und die Einleitung notwendiger Optimierungsmaßnahmen
- Berücksichtigung und Einbindung der Expertenstandards in der Pflege
- Zufriedenheitsbefragungen der Kunden und Kundinnen und Einleitung notwendiger Optimierungsmaßnahmen - Ein gut geführtes Beschwerdemanagement
- Durchführung regelmäßiger Fallbesprechungen im Team mit Festlegung von Pflegemaßnahmen
- Eine einheitliche und zuverlässige Führung der Pflegedokumentation
- Die professionelle Einarbeitung, Einweisung und Schulung der Mitarbeiter, qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Kontrolle der Maßnahmen durch die Pflegedienstleitung, die Geschäftsführung, sowie externen Prüfinstanzen
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Pflegestärkungsgesetz
Alle Leistungen zum DownloadNeue Pflegegrade seit 2017
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die fünf neuen Pflegegrade. Sie haben die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt. Durch das neue Recht erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Wer bereits nach altem Recht begutachtet und eingestuft war, ist zum 1. Januar 2017 automatisch auf seinen neuen Pflegegrad übergeleitet worden. Mit dem neuen Pflegegrad 1 erhalten bis zu 500.000 Menschen erstmals Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.Alle Leistungen seit 2017 im Überblick
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.