Leistungen

Die Ambulante Kranken- und Altenpflege Stern  –  professionelle und liebevolle Altenbetreuung

Wir von der Ambulanten Kranken- & Altenpflege Stern wissen aus Erfahrung, wie schwierig es mitunter für pflegende Angehörige sein kann. Job, Kinder, anderweitige Verpflichtungen und Hobbys nehmen viel Zeit in Anspruch. Benötigen Sie am Wochenende Entlastung, stehen Ihnen unsere freundlichen und motivierten Pflegekräfte gerne zu Diensten. In den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts in Frankfurt am Main bieten wir stundenweise eine zusätzliche Betreuung an, die nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGBXI erfolgt. Je nach Kapazität können Sie unser Betreuungsangebot auch kurzfristig in Anspruch nehmen; beispielsweise wenn Sie am Samstag und Sonntag wichtige Erledigungen zu verrichten haben. Bei uns ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in erfahrenen Händen und erfährt in dieser Zeit eine professionelle und liebevolle Altenbetreuung durch unsere Alten- und Krankenpfleger.

 

Möchten Sie unseren Tagespflegeservice am Wochenende regelmäßiger in Anspruch nehmen, empfehlen wir, vorab ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Zusammen erörtern wir, welchen Pflegebedarf Ihr Verwandter oder Ehepartner hat, und welche Form der Beschäftigung ihm Freude bereitet und zu ihm passt. Dank unseres Betreuungsangebots verbringt Ihr Angehöriger den Nachmittag in Gesellschaft anderer Senioren und knüpft so neue soziale Kontakte. Durch gemeinsames Musizieren, Malen, Lesen oder Sporttreiben kommen sich die von uns betreuten Senioren näher und gestalten ihre Freizeit aktiv. Spaziergänge, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und andere Aktivitäten sind nach Absprache ebenfalls denkbar. Einzelaktivitäten sind selbstverständlich auch möglich.

Behandlungspflege nach SGB V

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören die Wundversorgung, Injektionen, RR-Messung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Wechsel von Verbänden und Hilfe bei medizinischen Geräten. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen werden immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und dann bei Ihnen zuhause durch unser quallifiziertes Pflegepersonal durchgeführt.

Grundpflege nach Pflegeversicherungs­gesetz SGB XI

Mit der Grundpflege unterstützen wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Gnaz- oder Teilwaschungen und bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftschaftlicher Versorgung. Unsere Leistungen werden durch Ihre Pflegekasse finanziert.

Häusliche Betreuung

Für unsere Patienten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung! Damit Sie sich zu Hause glücklich, sicher und unabhängig fühlen. Zudem unterstützen, begleiten und aktivieren Sie oder Ihren Angehörigen bei seinem Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert. Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Dazu können Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Frisör und zu Behördengängen zählen. Auf individuellen Wunsch stehen auch Freizeitaktivitäten zur Verfügung

Hauswirtschaftliche Hilfe

Unser Pflegeteam übernimmt in der Hauswirtschaft von Ihnen oder Ihrem Angehöigen verschiede Aufgaben. Hierbei verfügen wir über hygienische und spezifische Kenntnisse. Gerade bei Personen mit Infektionskrankheiten ist dieses Wissen von enormer Bedeutung. Zu unseren Aufgaben gehören die Flächenreinigung, Flächendesinfektion, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, der einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln und die Küchenhygiene.

Aufklärung und Beratung

Gerne nehmen wir uns die Zeit und kommen für Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI zu Ihnen nach Hause. In unserem Beratungs- und Aufklärungsgespräch bauen wir ein gegenseitiges Vertrauenverhältnis auf und milder dadurch Bedenken oder Ängste. Unser Pflegepersonal schätzt den Pflegebedarf ein und gemeinsam wird festegelegt welchen Teil der häuslichen Pflege unser Personal übernimmt und welcher beim pflegenden Angehörigen bleibt. Unsere zuverlässigen Pflegekräfte stehen Ihnen daher auch bei spezifischen häuslichen Pflegebedürfnissen, die zum Beispiel durch Alzheimer und andere verwandte Demenzerkrankungen entstehen können, liebevoll und erfahren zur Seite.

Verhinderungspflege

Unser Pflegepersonal fängt ungeplante oder geplante Aufälle des pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflegeleistungs­ergänzungsgesetzes (PflEG) § 45b SGB XI auf. Wir übernehmen in der Zeit der Verhinderung alle Aufgaben und Verrichtungen der Pflegeperson und schließen somit die Versorgungslücke. Der pflegende Angehörige wird entlastet und hat währenddessen eine sorglose Zeit. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen bezüglich der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben.

Serviceleistungen

Nicht alle Leistungen, die sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wünschen, werden von den Pflegekassen übernommen. Jedoch sind für die ein oder andere Familie genau diese Leistungen entscheidend. Wir bieten Ihnen daher über die Pflegekassenleistungen hinaus weitere Leistungen an, die den individuellen Ansprüchen gerecht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Privatleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen gesondert in Rechnung gestellt werden.